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ASoK 4, April 2008, Seite 131

Beginn der Schwangerschaft und des Kündigungsschutzes bei In-vitro-Fertilisation

EuGH trifft Klarstellung zum Beginn des Kündigungsschutzes gem. Art. 10 Nr. 1 Mutterschutz-RL

Mag. Gerda Ercher und Mag. Edda Stech

Das Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen ist laut , Mayr, dahin auszulegen, dass es nicht eine Arbeitnehmerin erfasst, die sich einer Befruchtung in vitro unterzieht, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die Befruchtung ihrer Eizellen mit den Samenzellen ihres Partners bereits stattgefunden hat, sodass in vitro befruchtete Eizellen existieren, diese aber noch nicht in ihre Gebärmutter eingesetzt worden sind.

1. Der Anlassfall

1.1. Sachverhalt

Die Arbeitnehmerin (in der Folge: Klägerin) war seit beim Arbeitgeber (in der Folge: Beklagter) als Kellnerin beschäftigt.

Im Rahmen einer künstlichen Befruchtung wurde bei der Klägerin am eine Follikelpunktion vorgenommen. Vom 8. bis zum wurde sie von ihrem Arzt krankgeschrieben.

Anlässlich eines Telefonats am teilte der Beklagte der Klägerin mit, dass sie zum gekündigt wird. Mit Schreiben vom selben Tag informierte die Klägerin den Beklagten darüber, dass sie sich am einer künstlichen Befruchtung unterziehen wird. Die Eizellen, die der Klägerin entnommen worden waren, waren an dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde - also am -, bereits von den Samenzellen ihres Pa...

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