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ASoK 11, November 2007, Seite 422

Der Mehrarbeitszuschlag

Änderungen bei Teilzeitbeschäftigten ab 1. 1. 2008

Mag. Dr. Rolf Gleißner

Das Arbeitszeitpaket bringt ab neben einer Reihe von Flexibilisierungsschritten auch eine Neuerung, die den betrieblichen Spielraum einschränkt - den Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten. Motiv für den Zuschlag war nach den Materialien (und dem Regierungsprogramm) eine "faire Abgeltung der im betrieblichen Interesse eingebrachten Flexibilität von Teilzeitbeschäftigten". Während somit der Überstundenzuschlag für die Belastung des Arbeitnehmers gebührt, steht der Mehrarbeitszuschlag für die Flexibilität zu.

Dieser Zuschlag war - wenig überraschend - der meistumstrittene Punkt in den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Das lag nicht nur daran, dass er dem seitens der Wirtschaft seit Jahren verfolgten Ziel der Flexibilisierung diametral entgegenlief, sondern auch daran, dass sich an dieses vermeintlich einfach fassbare Institut eine Vielzahl an Fragen knüpft, die das Gesetz teilweise regelt, teilweise aber offenlässt.

1. Teilzeit und Mehrarbeit

Ab steht Teilzeitbeschäftigten ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit zu. Klärungsbedürftig ist zunächst der Begriff der Teilzeit. Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarb...

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