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IRZ 3, März 2019, Seite 87

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

ohne einheitliches digitales Berichtsformat geht ab nächstem Jahr gar nichts mehr. Mit dem sog. „European Single Electronic Format“ (ESEF) werden börsennotierte Unternehmen ab dem in der EU verpflichtet, ihre jährlichen Finanzberichte in einem standardisierten digitalen Berichtsformat, aufbauend auf der IFRS-Taxonomie, zu veröffentlichen (IRZ 2019, 58). Die Vorteile liegen wohl auf der Hand, wie Dirk Beerbaum, Maciej Piechocki und Vitaly Mindlin in ihrem Beitrag in diesem Heft der IRZ bestätigen: bessere Vergleichbarkeit, reduzierte Transaktionskosten für Analysten bei analytisch abarbeitenden Finanzberichterstattungsinformationen, gefolgt von genaueren Analystenprognosen und reduzierten Informationsasymmetrien.

[i]ESEF 2019 weit oben auf die Agenda setzen!

Dass sich an diesem Punkt die Geister scheiden, haben wir in der IRZ bereits mehrmals thematisiert. Insbesondere Florence Bindelle und Aleksandra Palinska (IRZ 2017, 449 ff.) erkannten 2017 erhebliche Schwachstellen im Vergleich zum PDF-Format, etwa in Bezug auf Komplexität, Haftungsfragen und Compliance-Kosten. Im Übrigen sieht auch der IFRS-Fachausschuss des DRSC noch Klärungsbedarf, u.a. hinsichtlich Fehleranfälligkeit, Datenqualität oder Testierung im Rahm...

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