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ASoK 7, Juli 2007, Seite 277

Neuregelung betreffend Au-pair-Kräfte

Dr. Wolfgang Höfle

Neuregelung betreffend Au-pair-Kräfte (§ 49 Abs. 3 Z 27 und Abs. 8 ASVG)

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 (SRÄG 2007), Ausschussbericht 110 BlgNR 23. GP, NR-Beschluss am , kundgemacht in BGBl. I Nr. 31/2007.

Au-pair-Kräfte unterliegen nach Ansicht des VwGH (, 2003/08/0173) in aller Regel der Pflichtversicherung als echte Dienstnehmer. Der Begriff "Au-pair-Kräfte" wird nun im Gesetz definiert, für diese wird per die Beitragsfreiheit bestimmter Entgeltbestandteile vorgesehen:

• Wert der vollen freien Station samt Verpflegung,

• Beträge, die der Dienstgeber für ihren privaten Krankenversicherungsschutz aufwendet,

• Beträge, die der Dienstgeber für ihre Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen aufwendet.

In den Gesetzesmaterialien findet sich der Hinweis, dass eine geringfügige Beschäftigung vorliegen kann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit so (niedrig) festgesetzt wird, dass trotz Anwendung des bundesländerspezifischen Mindestlohntarifes für im Haushalt Beschäftigte der Grenzbetrag von 341,16 Euro pro Monat (Wert 2007) nicht überschritten wird.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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