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Mitarbeiter im Verein
Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen
Der nachfolgende Beitrag behandelt vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des VwGH die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Stellung von Trainern in Sport- und Wellnessvereinen.
1. Lohnsteuer- bzw. SV-Pflicht
Die Trainer des Sport- und Wellnessvereines gestalten den "Turnunterricht" bei verschiedenen Auftraggebern (Altenheime, Pensionistenverband, Schulen, Vereine, Fitnessstudios), manchmal entgeltlich, manchmal unentgeltlich, doch nie beträgt die Vergütung mehr als die zugelassenen Spesenersätze der Vereinsrichtlinien. Die Vereinsrichtlinien haben für Sportler und Trainer in den Rz. 765 bis 767 eine inhaltliche Qualifizierung vorgenommen. Gemäß Rz. 765 liegt ein "Dienstverhältnis dann vor, wenn die Arbeitskraft gegen ein nicht nur geringfügiges Entgelt zur Verfügung gestellt wird." In Rz. 766 wird konkretisiert: "Ein Dienstverhältnis liegt nicht vor, wenn die monatlichen Einnahmen unter Außerachtlassung von Fahrkosten- und Reisekostenersätzen nicht höher sind als der für den Eintritt der Vollversicherungspflicht nach dem ASVG gemäß § 5 Abs. 2 maßgebliche Höchstbetrag." In Rz. 767 wird der Werkvertrag beschrieben, der dann gegeben ist, wenn die Erbringung des Leistungse...