Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2007, Seite 249

Jüngste Entwicklungen in der Lehrlingsausbildung

Neue Ausbildungsordnungen und aktuelle Rechtsprechung

Dr. Manfred Pichelmayer

Im folgenden Beitrag wird die aktuelle Lage der Berufsreifeprüfung skizziert. Weiters werden aktuelle Urteile zum Recht der Lehrlingsausbildung dargestellt. Es soll ein Überblick geboten werden und eine Hilfestellung für die Praxis der Lehrlingsausbildung.

1. Berufsreifeprüfung

Durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 104/2007 vom wurden die Ausbildungsordnungen für folgende Lehrberufe geändert:

Anlagenelektrik, Elektrobetriebstechnik, Elektroinstallationstechnik, Gastronomiefachmann, Konstrukteur, Kunststofftechnik, Maschinenmechanik, Tischlereitechnik, Werkzeugmechanik, Zahntechnik.

Die Änderung war notwendig, weil die Teilprüfung "Fachbereich" der Berufsreifeprüfung anlässlich der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden kann.

Die Berufsreifeprüfung besteht aus folgenden vier Teilprüfungen: Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache und dem Fachbereich. Der Prüfungsgegenstand "Fachbereich" bezieht sich auf ein Thema aus der beruflichen Tätigkeit des Prüfungswerbers. Diese Teilprüfung über den Fachbereich kann nun im Rahmen der Lehrabschlussprüfung bei vierjährigen Lehrberufen abgelegt werden.

Die hier besprochene Verordnung ergänzt nun die einzelnen...

Daten werden geladen...