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ASoK 6, Juni 2007, Seite 241

OGH: Krankheit/Kündigungsgrund

1. Treten Krankenstände auf, die den Bediensteten laufend in einem weit über dem durchschnittlichen Maß an der Dienstleistung hindern, so ist er zur Erfüllung seiner Dienstpflichten ungeeignet. Die aus der steigenden Zahl der Krankheitstage ableitbare ungünstige Prognose und die Tatsache, dass weit überdurchschnittliche Krankenstände durch einen langen Zeitraum nahezu regelmäßig aufgetreten sind, rechtfertigen die Kündigung aus dem Grund des § 42 Abs. 2 Z 2 Wr. VBO 1995.

2. Ausgehend von der Judikatur im Verfahren über die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ist davon auszugehen, dass häufige und lang dauernde Krankenstände bewirken können, dass der einem Versicherten verbliebenen Rest an Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt unverwertbar werde, wenn der Betroffene dann nur unter Nachsicht und mit besonderem Entgegenkommen des Dienstgebers einer Beschäftigung nachgehen kann. Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt.

3. Betragen die festgestellten Krankenstände eines Arbeitnehmers in den letzten drei Jahren durchschnit...

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