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OGH: Freie Dienstnehmer
• Es ist zufolge § 539 ASVG unwirksam, von der im ASVG vorgegebenen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung von Beitragsanteilen zur Sozialversicherung eines freien Dienstnehmers durch vertragliche Vereinbarung abzugehen. - (§ 4 Abs. 4 und § 539 ASVG)
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