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Die Gestaltung von Karenzierungs- und Unterbrechungsvereinbarungen
Praktische Hinweise zur rechtssicheren Formulierung
In der Praxis kommt es häufig zur Vereinbarung sog. Karenzierungen oder Unterbrechungen des Arbeitsvertrages.Die Initiative zum Abschluss derartiger Vereinbarungen kann sowohl vom Arbeitgeber (AG) als auch vom Arbeitnehmer (AN) ausgehen. Der AG ist in Zeiten wirtschaftlicher Engpässe oft gewillt, den AN von der Arbeit gegen Entfall des Entgelts freizustellen, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf seine Arbeitskraft zurückgreifen zu können. Der AN könnte z. B. eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wünschen, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um nach deren Abschluss wieder zu seinem ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Die Arbeitsvertragsparteien sind sich oft nicht bewusst, welche Rechtsfolgen sie durch solche Vereinbarungen herbeiführen können, sodass es häufig zu Missverständnissen und Streitigkeiten über gewisse (vermeintliche) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zwischen AG und AN kommt (z. B. Anrechnung der Zeit für arbeitszeitabhängige Ansprüche, Abfertigung). Dies liegt vor allem daran, dass die Vertragsparteien nicht hinreichend genau zwischen Karenzierung und Unterbrechung differenzieren. Selbst in der Lehre wird die Terminologie nicht einheitlich v...