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ASoK 4, April 2007, Seite 160

OGH: Anwartschaften aus Unterstützungskasse/Barabfindung

Aus den §§ 18 und 15 BPG kann kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Barabfindung der Anwartschaften aus einer Unterstützungskasse abgeleitet werden. - (§§ 15, 18 BPG)

"Es ist nicht mehr strittig, dass es sich bei der beklagten Partei um eine Unterstützungs- und sonstige Hilfskasse handelt, auf deren Leistung den Arbeitnehmern kein Rechtsanspruch zusteht und auf die gemäß § 1 Abs. 1 BPG (BGBl. Nr. 282/1990) nur die Abschnitte 5 und 6 dieses Bundesgesetzes, also die §§ 15 bis 19 Anwendung finden. ... § 15 BPG sieht vor, dass der Arbeitnehmer, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits mindestens fünf Jahre zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehört hat, bei Eintritt des Leistungsfalls den im Unternehmen verbliebenen Arbeitnehmern gleichzustellen ist, wobei sich sein Anspruch aus dem Verhältnis der im Unternehmen zugebrachten Dienstzeit zum Zeitraum zwischen Eintritt in das Unternehmen und Eintritt des Leistungsfalls ergibt. Aus dem Gesetzestext ergibt sich daher eindeutig, dass die Gleichstellungsregelung ausschließlich für den Leistungsfall gilt. Schrammel (BPG, 168) weist zutreffend darauf hin, dass der zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehörende, aber vorzeitig a...

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