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OGH: Insolvenz/Gesellschafterdarlehen
• 1. Nach der vor In-Kraft-Treten des im vorliegenden Fall noch nicht anzuwendenden EKEG ergangenen Judikatur des OGH erfordert die Qualifikation einer Leistung des Gesellschafters als Eigenkapitalersatz keine Mindestbeteiligung am Gesellschaftsvermögen.
S. 160• 2. Auch bei einer Beteiligung von 10 % am Gesellschaftsvermögen unter Berücksichtigung der sich aus den Feststellungen sonst ergebenden finanziellen und sonstigen Einflussnahmen können die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechtes bereits anzuwenden sein. - (§ 1 IESG)
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