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Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz - HBeG) und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
1. Allgemeines
Nachdem im Sommer 2006 die Debatte über die Pflege und Betreuung von Personen in Österreich angelaufen war, wurde als erster Schritt die Tätigkeit von ausländischen Pflegekräften in Österreich im Hinblick auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung mit Wirksamkeit zum legalisiert.
Als zweiter Schritt wurde noch im Dezember 2006 das so genannte Pflege-Übergangsgesetz vom Parlament mit dem Zweck verabschiedet, bis zum Vorliegen einer neuen grundlegenden Regelung für die Beschäftigung von Betreuungskräften Arbeitgeber in Privathaushalten von bestimmten Verwaltungsstrafbestimmungen auszunehmen.
Nunmehr liegt als dritter Schritt der Entwurf für eine grundlegende arbeits- und gewerberechtliche Regelung für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Personen in deren Privathaushalt in Gestalt eines Begutachtungsentwurfes für ein Hausbetreuungsgesetz und eine Änderung der Gewerbeordnung vor.
2. Entwurf zu einem Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
Im Folgenden sollen die Eckpunkte des Entwurfes im Einzelnen dargestellt werden. Dabei soll zunächst auf die Bestimmungen des HBeG und danach auf die vorgeschlagenen Änderungen in der Gewerbeordnung hinsichtlich der Schaffung eines freien Gewerbes "Personenbetreuung" eingegangen werden.
2.1. Geltungsbereich des HBeG
Das HBeG gilt für ...