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Dienstgeberwechsel im Konzern
• Dienstgeberwechsel im Konzern (§ 46 BMVG)
Auszug aus dem Aktenvermerk zur Referentenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich vom , 32-MVB-51.1./07 Af-Dm/Mm.
Sachverhalt und Fragestellung:
BMVG-pflichtige Mitarbeiter wechseln innerhalb eines Konzerns von einem Dienstgeber zum anderen. Ist aufgrund des neuen Dienstverhältnisses zu einem anderen Dienstgeber der erste Monat beitragsfrei?
Lösung:
Bei einem Wechsel von Dienstnehmern, die der BMVG-Pflicht unterliegen, innerhalb eines Konzerns von einem Dienstgeber zum anderen ist der erste Monat des neuen Dienstverhältnisses beitragsfrei nach dem BMVG, wenn das alte Dienstverhältnis mit allen Konsequenzen beendet wurde.
Erfolgt hingegen ein Wechsel in das neue Dienstverhältnis innerhalb des Konzerns unter Übernahme aller Rechte und Pflichten, so ist auch der erste Monat des neuen Dienstverhältnisses nach dem BMVG beitragspflichtig. Wird lediglich in einen anderen S. 151Betrieb von ein und demselben Dienstgeber gewechselt, ist der erste Monat im anderen Betrieb jedenfalls nach dem BMVG beitragspflichtig.
Die Bestimmung des § 46 BMVG ist eine übergangsrechtliche Norm, d. h. die Lösung bei Fällen in Zusammenhang mit de...