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Zusatzversicherung in der GSVG-Krankenversicherung billiger
• Zusatzversicherung in der GSVG-Krankenversicherung billiger (§ 9 GSVG)
SV-Aktuell 1/2007, 10: Artikel von Gerhard Schumlits; www.avsv.at: Amtliche Verlautbarung Nr. 51 vom .
Wirtschaftstreibende können sich künftig günstiger mit einer Zusatzversicherung gegen finanzielle Sorgen im Krankheitsfall schützen. Eine Zusatzversicherung können alle aktiven Erwerbstätigen bis zum 60. Lebensjahr abschließen, die in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Kosten betragen statt 4,25 % künftig nur noch 2,50 % der Beitragsgrundlage. Auch bei einem schlechten Gesundheitszustand und einem damit verbundenen höheren Erkrankungsrisiko erhöht sich die Prämie nicht.
Krankengeld gebührt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit und wird für höchstens 26 Wochen gezahlt. Ausgangsbasis für die Berechnung des Krankengeldes ist die individuelle "tägliche" Beitragsgrundlage. Davon gebühren während des Krankenstandes zu Hause 60 % als Krankengeld bzw. bei Spitalspflege 80 % als Taggeld.
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Mtl. Beitragsgrundlage (in Euro) | Mtl. Kosten (in Euro) | Krankengeld (tgl.) (in Euro) | Taggeld (tgl.) (in Euro) |
1.000,00 | 25,00 | 20,00 | 26,67 |
2.000,00 | 50,00 | 40,00 | 53,33 |
3.500,00 | 87,50 | 70,00 | 93,33 |
4.480,00 | 112,00 | 89,60 | 119,47 |