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ASoK 4, April 2007, Seite 129

Bonus erhöht Abfertigung alt

Neue Rechtsprechung

Dr. Wolfgang Höfle

Boni, Erfolgsprämien, Bilanzgelder und ähnliche Zahlungen erhöhen nach ständiger Rechtsprechung die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung alt. In der Entscheidung 9 ObA 59/06a vom hat der OGH neuerlich bestätigt, dass er eine Durchschnittsberechnung über die letzten drei oder fünf Jahre ablehnt. Es komme auf das letzte Jahr an - und zwar darauf, was im letzten Jahr (nicht: für das letzte Jahr) bezahlt worden sei.

1. Anlassfall

Arbeitgeber-Kündigung, Ende Dienstverhältnis: .

Prämie für 2002: 158.130 Euro - wurde 2003 in Raten ausbezahlt.

Prämie für 2003: 0 Euro.

Auch für die Jahre vor 2002 hat der Arbeitnehmer regelmäßig Prämien erhalten. Der Beschluss über die Vorjahres-Prämie (nach Vorliegen des Unternehmensergebnisses) sowie die entsprechende Auszahlung ist immer erst im Folgejahr erfolgt.

Entscheidung des OGH: Die im Jahr 2003 ausbezahlte Prämie für das Jahr 2002 erhöht die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung alt.

2. 12-Monats-Beobachtungszeitraum

Es ist ständige Rechtsprechung, dass im Falle von Erfolgsprämien, Bilanzgeldern u. Ä. ein Beobachtungszeitraum von 12 Monaten zu wählen ist und der monatliche Durchschnittswert für die Bemessungsgrundlage der Abfertigung alt anzusetzen ...

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