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ASoK 1, Jänner 2007, Seite 038

OGH: Betriebsübergang/Belegschaftsvertreter

Der automatische Übergang der Arbeitsverhältnisse der Belegschaftsvertreter im Falle der Fortführung des Betriebes durch einen neuen Betriebsinhaber resultiert aus betriebsverfassungsrechtlichen Bestandschutznormen. Daher gehen im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens S. 039im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder ex lege auf den Erwerber über, und zwar unabhängig von § 3 Abs. 2 AVRAG und dessen Auslegung. - (§ 3 Abs. 2 AVRAG; § 62 Z 1, § 120 ff. ArbVG)

"Aus dem Umstand, dass der Betriebsinhaberwechsel, der die Betriebsidentität nicht berührt, nach dem Gesetz nicht als Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft zum Betriebsrat vorgesehen ist, hat die Rechtsprechung geschlossen, dass der Gesetzgeber mit dem Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff. ArbVG auch bewirken wollte, dass der neue Betriebsinhaber ex lege in die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder eintritt. Anderenfalls könnte der Betriebsinhaber durch die Herbeiführung eines Betriebsinhaberwechsels (etwa durch bloße Änderung der Rechtsform der Betriebs) eine Ausübung der Mandate der vom neuen Betriebsinhaber nicht als Arbeitnehmer übernommenen Betriebsratsmitglieder prakt...

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