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Lohnsteuerpflicht von Vortragenden/Lehrenden
• Lohnsteuerpflicht von Vortragenden/Lehrenden (§ 25 Abs. 1 Z 5 EStG)
2. LStR-Wartungserlass 2006 vom (Rz. 688c, 992 ff.).
In ASoK 9/2006, 354 f. wurde über die Folgen des VfGH-Erk. vom (G 9/06) im Bereich der Erwachsenenbildung berichtet. Damit diese Folgen nicht eintreten, wurden nunmehr die Voraussetzungen klarer definiert, wann jemand im Rahmen eines "Lehrplanes" tätig wird. Wenn der Lehrplan nicht gesetzlich geregelt ist, soll die Lohnsteuerpflicht (für eigentlich selbständig tätige Vortragende) nur dann eintreten, wenn der Lehrgang mehr als vier Semester dauert. Letzteres ist die bedeutendste Änderung des umfangreichen Textes.