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ASoK 1, Jänner 2007, Seite 031

Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz)

Mag. Walter Neubauer

1. Allgemeines

Nachdem im Sommer 2006 die Pflegedebatte angelaufen war, wurde als erster Schritt die Tätigkeit von ausländischen Pflegekräften in Österreich im Hinblick auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung mit Wirksamkeit zum legalisiert. Als zweiter Schritt wurde noch im Dezember 2006 das so genannte Pflege-Übergangsgesetz vom Parlament verabschiedet.

Wesentlicher Zweck dieser Regelung ist es, bis zum Vorliegen einer neuen grundlegenden Regelung für die Beschäftigung von Pflegekräften Arbeitgeber in Privathaushalten von bestimmten Verwaltungsstrafbestimmungen auszunehmen. Im Folgenden sollen die Eckpunkte des neuen Gesetzes dargestellt und der Inhalt näher erläutert werden.

2. Eckpunkte des Pflege-Übergangsgesetzes

Geltungsbereich des Gesetzes:

Dieses Bundesgesetz gilt für Arbeitsverhältnisse zur Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten, wenn die zu pflegende Person (oder einer ihrer Angehörigen) Arbeitgeber ist, die zu pflegende Person Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 gemäß dem Bundespflegegeldgesetz oder Pflegegeld gemäß den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer bzw. eine gleichartige Leistung im selben Ausmaß bezieht und die pflegende oder betreuende Person als Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs....

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