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EU-Entsendebestätigung und Dienstleistungsfreiheit
Anmerkungen zu C-168-04
Mit Urteil vom , Rs. C-168/04, hat der EuGH ausgesprochen, dass das durch § 18 Abs. 12 bis 16 AuslBG (a. F.) geschaffene System der EU-Entsendebestätigung der durch Art. 49 EGV gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit widerstrebt. Das Urteil setzt eine Judikaturlinie fort, welche die Errichtung einschneidender administrativer Hürden für die Entsendung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer in das europäische Ausland als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ansieht. Vor dem Hintergrund dieser Judikaturlinie begegnet auch die geltende Regelung der EU-Entsendebestätigung europarechtlichen Bedenken.
I. Ausländerbeschäftigungsrecht und Dienstleistungsfreiheit
Art. 49 EGV verbietet Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind.
Diese Bestimmung verlangt nicht nur die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen des Dienstleistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistende wie für Dienstleistende anderer Mitgliedstaaten gelten -, wenn sie geeig...