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VwGH: Freizügigkeit/türkische Staatsangehörige
• § 7 Abs. 6 AlVG diskriminiert türkische Staatsangehörige in einer dem Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 vom des Assoziationsrates widersprechenden Weise, indem er ausländische und daher auch türkische Staatsangehörige, die im Rahmen von Kontingenten gem. § 5 AuslBG beschäftigt sind, durch die unwiderlegliche Vermutung, dass diese dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, ungeachtet des Bestehens der Arbeitslosenversicherungspflicht während dieser Beschäftigung, vom Bezug von Geldleistungen nach dem AlVG ausschließt, ohne danach zu differenzieren, ob diese Personen nach Beendigung der anwartschaftsbegründeten Beschäftigung berechtigt sind, sich im Inland aufzuhalten und hier auch einer Beschäftigung nachzugehen. - (§ 7 Abs. 6 AlVG; Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 vom über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit des entsprechend dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei errichteten Assoziationsrates)
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