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Schadenersatz für die Weiterzahlung des bisherigen Entgelts an einen begünstigten Behinderten
• Schadenersatz für die Weiterzahlung des bisherigen Entgelts an einen begünstigten Behinderten (§ 7 BEinstG; § 1295 Abs. 1 ABGB)
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Ist ein Arbeitnehmer nach einem Unfall mit einem Grad von mindestens 50 % behindert, darf der Arbeitgeber das Entgelt nicht vermindern, auch wenn die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers unfallbedingt gesunken ist. Der dem Arbeitgeber durch diesen S. 274Leistungsausfall entstehende Schaden ist diesem vom Schädiger des Arbeitnehmers zu ersetzen.
Anmerkung: Betroffene Arbeitgeber können - wie dies vom OGH bereits vor einigen Jahren zur Entgeltfortzahlung bei Krankenständen ausgesprochen wurde - nicht nur die Differenz des Bruttobezuges, sondern auch die damit verbundenen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung geltend machen. DB (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds), DZ (Zuschlag zum DB) und Kommunalsteuer werden vom OGH aber nicht zugesprochen. Arbeitgebern ist zu empfehlen, sämtliche Fehlzeiten der Arbeitnehmer dahingehend zu untersuchen, ob wegen Fremdverschuldens der Entgelt(fortzahlungs)schaden von dritter Seite eingefordert werden kann. Für Dienstgeber mit bis zu 50 Dienstnehmern ist darüber hinaus auf § 53b ASVG zu verweisen (Zuschüsse an Dienstg...