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Aufsaugklausel: Vorwegnahme von KV-Erhöhungen
• Aufsaugklausel: Vorwegnahme von KV-Erhöhungen
ZAS 3/2006, 148: Artikel von Martin Risak.
Eine Aufsaugklausel bezweckt, bei überkollektivvertraglichem Entgelt "automatische" Entgelterhöhungen auf Grund von kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder von Biennalsprüngen zu vermeiden. Dies erfolgt derart, dass diese auf die Überzahlung angerechnet bzw. durch diese aufgesaugt werden sollen. Der Artikel enthält ein Muster zur Aufsaugklausel sowie Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen diese Klauseln rechtswirksam vereinbart werden können.