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ASoK 7, Juli 2006, Seite 269

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea - SCE) - (SCE-Gesetz - SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 - GenRÄG 2006)

1. Allgemeines

Mag. Walter Neubauer

Die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom über das Statut der Europäischen Genossenschaft sieht vor, dass natürlichen Personen mit Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten oder nach dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten gegründeten juristischen Personen die Gründung Europäischer Genossenschaften (SCE) ermöglicht wird. Weiters ermöglicht die genannte Verordnung die Gründung Europäischer Genossenschaften durch Verschmelzung zweier bereits bestehender Genossenschaften oder durch Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft in die neue Rechtsform. Damit soll für die in allen Mitgliedstaaten anerkannte Rechtsform der Genossenschaften ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für deren Geschäftstätigkeit innerhalb der Gemeinschaft geschaffen werden.

Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 werden im Rahmen des SCE-Gesetzes sowie einer Novelle zum Genossenschaftsgesetz erlassen.

2. Änderungen im Arbeitsrecht

Die Richtlinie 2003/72/EG des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft (SCE) hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer wurde am zugleich mit der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 verabschiedet.

S. 270Mit den vorliegenden gesetzlichen Neuregelungen im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), vor allem §...

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