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ASoK 7, Juli 2006, Seite 260

Prüfungen für Arbeitsstätten

Gewisse Anlagen und Einrichtungen sind einer wiederkehrenden Prüfungspflicht unterworfen

Dr. Hans Trattner

Der Unternehmer ist einer immer größer werdenden Normenflut ausgesetzt. Ein Teil dieser Verpflichtungen umfasst Prüfpflichten sowie Prüffristen, deren Einhaltung die jeweiligen Gesetze oder Verordnungen vorschreiben. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass diese Verpflichtungen direkt gelten und es äußerst aufwändig ist, diese aus den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen herauszusuchen.

Im Folgenden wird auf die wesentlichen Vorschriften, welche Prüfpflichten, besonders jene auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes, enthalten, hingewiesen und es werden diese erläutert.

Zusätzlich kann neben den gesetzlichen Vorschriften die Behörde auch in den jeweiligen Bescheiden unter Umständen weitere Pflichten vorschreiben.

Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, die entsprechenden Bescheide wie z. B. Betriebsanlagengenehmigungsbescheide zu beachten.

Im Arbeitnehmerschutzbereich gibt es eine Reihe von Vorschriften, welche Prüfungen von Arbeitsmitteln und -geräten vorsehen. Die Rechtsgrundlagen bilden hauptsächlich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Arbeitsmittelverordnung.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994

Das ASchG bildet die Rechtsgrundlage für Verordnungen (das ASchG enthält eine Reihe von Verordnungsermächtigungen), es sind z. B. grundlegende Aussage...

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