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ASoK 7, Juli 2006, Seite 251

Lehrlingsausbildung in der Kreativwirtschaft

Dr. Manfred Pichelmayer

In der Kreativwirtschaft, also im Bereich Werbung und Marktkommunikation gibt es in Österreich knapp 20.000 Unternehmen. Dennoch ist in diesem modernen Wirtschaftszweig bislang die Lehrlingsausbildung nur in einem untergeordneten Maß betrieben worden. So gibt es in Wien nur 70 Lehrlinge bei 6.500 Betrieben. Durch die neu verordneten Lehrberufe in diesem Bereich könnte eine neue Dynamik entstehen. Vor der Aufnahme von Lehrlingen sind jedoch einige administrative Schritte durchzuführen.

Feststellungsbescheid

Vor Aufnahme des ersten Lehrlings in einem Betrieb ist bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ein Antrag auf Feststellung zur Erteilung einer Ausbildungsberechtigung einzubringen, danach findet ein Betriebsbesuch statt.

Sind die sachlichen Voraussetzungen gegeben, wird von der Lehrlingsstelle der Feststellungsbescheid erlassen, der vorerst für 15 Monate gültig ist. Wird innerhalb dieser Frist kein Lehrling aufgenommen, ist ein neuer Antrag auf Feststellung bei der Lehrlingsstelle einzubringen.

Das Feststellungsverfahren ist gebührenfrei.

Kann ein Betrieb nicht das gesamte Berufsbild eines Lehrberufes vermitteln, wohl aber die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, so ist ein...

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