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Ausländerbeschäftigung - Vorhandensein eines inländischen Arbeitgebers
• 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein inländischer Arbeitgeber i. S. d. § 19 Abs. 1 AuslBG vorhanden ist, kommt es nicht darauf an, wo sich der Hauptwohnsitz des Arbeitgebers befindet, sondern ob ein ausreichender Inlandsbezug gegeben ist. Ein ausreichender Inlandsbezug ist allein schon durch die Begründung von Liegenschaftseigentum anzunehmen.
• 2. In dieser Konstellation reicht es für die Annahme der Unterworfenheit unter das Regime des AuslBG aus, wenn der Hauseigentümer, der selbst im Ausland seinen Wohnsitz hat, an einem ihm gehörenden im Bundesgebiet gelegenen Objekt Arbeiten in Auftrag gibt, die von Ausländern verrichtet werden. - (§ 19 Abs. 1 AuslBG)
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