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Beitragspflicht zur deutschen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse
Orientierungshilfe für Arbeitgeber bei Auftragsausführung auf deutschen Baustellen
Bei erstmaligen und kurzfristigen Entsendungen von Arbeitnehmern auf Baustellen nach Deutschland bereitet die Frage der Beitragspflicht zur deutschen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) vielen Unternehmen, insbesondere im baunahen Gewerbe, Probleme. Während im klassischen Baubereich die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht durch geleistete Beiträge an die Österreichische Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gegeben ist, sind auch Nicht-Baubetriebe in Deutschland von der ULAK-Pflicht erfasst. Damit verbunden sind konkrete Meldepflichten und in der Folge auch Beitragspflichten, die einen nicht unbeträchtlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten, der in der ursprünglichen Auftragskalkulation oftmals nicht enthalten ist.
Die Bestimmungen über die Beitragspflicht zur ULAK sollten Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Auftragsausführung auf deutsche Baustellen entsenden, daher in jedem Fall vorab ernst nehmen.
Deutsche Urlaubs- und Lohnausgleichskasse erfasst in- und ausländische Arbeitgeber
Ähnlich dem österreichischen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), welches mit der letzten Novelle auch auf Entsendungen nach Österreich ausgeweitet wurde, hat die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des deutschen B...