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Unbefugter Bürozutritt eines freigestellten Geschäftsführers - Vertrauensunwürdigkeit
• Ein dienstfreigestellter Geschäftsführer, der sich entgegen der ausdrücklichen Weisung, die Büroräumlichkeiten nicht mehr zu betreten, vier Mal in der Nacht heimlich und eigenmächtig unter Benutzung der elektronischen Zutrittskarte eines anderen Zutritt zu den Räumlichkeiten des Arbeitgebers verschafft, um bei dieser Gelegenheit auf die Daten des Firmennetzes zuzugreifen und ca. 900 Objekte im Offline-Ordner zu löschen, verwirklicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem. § 27 Z 1 AngG. - (§ 27 Z 1 AngG)
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