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Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006
II. Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG und das APG geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 - SVÄG 2006) - Regierungsvorlage (1314 BlgNR 22. GP)
Das SVÄG 2006 wurde am im Ministerrat beschlossen und beinhaltet notwendige Adaptierungen und Ergänzungen zum ASVG, GSVG und BSVG sowie die 2. Novelle zum APG.
S. 155Schwerpunkte sind die Neuregelung der Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension, die Klarstellung, dass Reisekostenvergütungen für freie DienstnehmerInnen weiterhin beitragsfrei sind sowie die Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension. Weitere Maßnahmen stellen die Ergänzung der Anlage 2 zum APG, die Aufhebung der Bestimmungen über die ministerielle Beurkundungspflicht bestimmter Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie über die Genehmigungspflicht des Bundesministers für Finanzen im Verfahren nach § 447 ASVG und eine Ergänzung der Bestimmungen über die befristete Bestellung leitender Sozialversicherungsbediensteter dar.
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
• Neuregelung der Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension (In-Kraft-Treten am ):
Für die Erlangung einer Schwerarbeitspension soll die Formel "20...