zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 1, Jänner 2016, Seite 5

Schlüsselannahmen für den Goodwill-Impairment-Test: Geforderte Angaben

Der Fall – die Lösung

Evelyn Teitler-Feinberg

1. Einleitung

Bekanntlich erfordern Goodwill-Impairment-Tests und Goodwill-Impairments nach IAS 36 umfangreiche Offenlegungen. Ebenso weiß man, dass diese Angaben oft ungenügend und häufig nur auf Druck des Abschlussprüfers geliefert werden. Deshalb hat auch die ESMA (European Securities and Markets Authority) einen diesbezüglichen Entscheid der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ist ein unabhängiges EU-Aufsichtsorgan, das seinen Sitz in Paris hat. Gegründet wurde sie 2010, um die Stabilität der europäischen Finanzmärkte zu sichern und Defizite in der europäischen Finanzmarktaufsicht zu adressieren. Die ESMA fasst das so zusammen:

ESMA is an independent EU Authority that contributes to safeguarding the stability of the European Union’s financial system by ensuring

the integrity,

transparency,

efficiency and

orderly functioning of securities markets, as well as

enhancing investor protection.”

Die ESMA erarbeitet Regulierungs- und technische Standards auf der Grundlage der Finanzrechtsvorschriften der EU. Sie ist zudem zur Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen zur Anwendung des Unionsrechts befugt. In den folgenden Segment...

Daten werden geladen...