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IRZ 1, Jänner 2016, Seite 3

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser,

wider den „Disclosure Overload”. Die zunehmende Komplexität wirtschaftlicher Transaktionen und Verflechtungen und die damit einhergehenden IFRS-Vorschriften bzgl. der bilanziellen Abbildung und der Angaben zog über die Jahre auch einen zunehmenden Umfang des Anhangs nach sich. Die beiden in Arbeit befindlichen Projekte IFRS 16 Leasing und IFRS 15 Revenue Recognition mit einer Vielzahl an verpflichtend zu erfüllenden Angaben legen erneut eine Tendenz nach oben nahe. Zudem hat die DPR für die Prüfungsschwerpunkte 2016 (IRZ 2015, 475) eine kritische Begutachtung der nach IAS 8.30 darzustellenden Abschätzung der erwarteten Auswirkungen des IFRS 15 angekündigt.

Mit 150 Seiten oder mitunter über 3 000 Angaben sieht sich der Bilanzersteller mit einem umfänglichen Ausweis gegenüber Prüfern oder Enforcementinstitutionen auf der sicheren Seite. Demgegenüber stehen Investoren und Analysten, für die nur relevante Informationen von Wert sind. Das ist der Punkt, den Peter Hogarth im Zitat des Monats (zu finden vorne auf S. 1) anspricht: Auch wenn es viele Unternehmen so handhaben, man ist nicht gut beraten, alles abdecken zu wollen. Enttäuschungen sind vorprogrammiert. ...

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