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ASoK 3, März 2006, Seite 118

OGH: Unfall unter Alkoholeinwirkung

S. 1181. Ein Anspruch auf eine Leistung aus der Unfallversicherung ist - insbesondere im Zusammenhang mit einem Unfall eines alkoholisierten Kraftfahrers auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause - dann zu verneinen, wenn die Alkoholisierung die rechtlich erhebliche Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war; eine bestimmte Höhe des Blutalkoholwertes allein führt noch nicht zwingend zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. Eine durch Alkoholkonsum herbeigeführte Verkehrsuntüchtigkeit wird dann als rechtlich wesentliche Ursache eines Arbeitsunfalls angesehen, wenn Einflüsse der betrieblichen Tätigkeit bei der Verursachung des Unfalls soweit zurücktreten, dass diese auch als wesentliche Mitursache nicht in Frage kommen.

2. Wenn das Berufungsgericht im vorliegenden Fall im Hinblick auf den festgestellten Blutalkoholwert des Versicherten (2,31 bis 2,56 ‰) und den festgestellten Unfallhergang einen Tatbestand mit typisch formelhaftem Geschehensablauf annahm - zumal der Unfallverlauf geradezu typisch für Unfälle ist, die die Folge der Alkoholbeeinträchtigung des Versicherten sind - und deshalb den Anscheinsbeweis für zulässig erachtete, so ist diese Auffassung unter Zugrundeleg...

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