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ASoK 3, März 2006, Seite 115

BRIEFING - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

BRIEFING Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung ist ein Diskriminierungstatbestand i. S. d. § 6 des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2005. Er ist u. a. erfüllt, wenn eine Person von dem/der Arbeitgeber/-in selbst sexuell belästigt wird oder wenn der/die Arbeitgeber/-in es schuldhaft unterlässt, im Falle einer sexuellen Belästigung durch Dritte angemessene Abhilfe zu schaffen. Als sexuelle Belästigung gilt ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und entweder eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person schafft, oder der Umstand, dass die betroffene Person ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten zurückweist oder duldet, zur Grundlage einer Entscheidung in der Arbeitswelt gemacht wird. Das Spektrum möglicher - bzw. in der Praxis auch beobachtbarer - Erscheinungsformen der sexuellen Belästigung reicht vom Erzählen freizügiger Witze und anzüglicher "Komplimente" bis zu scheinbar zufälligen oder offenen körperlichen Berührungen ("Begrapschen") bzw. letztendlich sexueller Nötigung.

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