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ASoK 3, März 2006, Seite 113

Klare Regelungen für Patientenverfügungen

Ein zurzeit in parlamentarischer Behandlung befindlicher Gesetzesentwurf zu einem Patientenverfügungs-Gesetz (RV 1299 BlgNR 22. GP) soll eindeutige und transparente Regelungen für diesen Rechtsbereich bringen und vor allem klarstellen, in welcher Form und mit welchem Inhalt eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden kann und welche Rechtswirkungen von ihr und von anderen Erklärungen des Patienten ausgehen. Die Bestimmungen sollen einerseits dem Patienten zugute kommen und ihm eindeutige Vorgaben für derartige Erklärungen bieten. Andererseits soll auch für den behandelnden Arzt und andere an der Behandlung Beteiligte klar und leicht erkennbar sein, welche Folgen eine Patientenverfügung für sie hat. Der Entwurf berührt im Übrigen nicht die strafrechtlichen Verbote der Mitwirkung am Selbstmord und der Tötung auf Verlangen. Die sog. "aktive Sterbehilfe" bleibt damit auch weiterhin verboten. Ein in Form einer Patientenverfügung geäußerter Wunsch nach "aktiver Sterbehilfe" ist folglich auch künftig nicht beachtlich.

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