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Karenzierung während Vorstandstätigkeit
• Karenzierung während Vorstandstätigkeit (§ 1151 ABGB; § 23 AngG)
, ARD 5649/5/2006.
War ein kaufmännischer Angestellter vor und nach seiner zeitlich befristeten Vorstandstätigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt, wurden sein Gehalt und seine Urlaubsansprüche stets gleich abgerechnet und wurde vom Arbeitgeber eine gesonderte Anstellungsvereinbarung für die Vorstandstätigkeit nicht getroffen, so liegt eine bloße Karenzierung des Dienstverhältnisses vor.
Anmerkung: Die vorliegende Entscheidung ist aus zivil- und aus lohnsteuerrechtlicher Sicht interessant. Sie zeigt, dass es für die Beteiligten grundsätzlich zwei Gestaltungsmöglichkeiten gibt:
Das bisherige Anstellungsverhältnis wird für die Dauer der Vorstandstätigkeit ruhend gestellt, diese Zeiten zählen im Falle eines Abfertigungsanfalls dann als vollwertige Dienstzeiten und (auch steuerlich) als gesetzliche Abfertigung gem. § 67 Abs. 3 EStG (zu restriktiv daher Rz. 1076 LStR 2002, wo nur die reinen Angestellten-Dienstzeiten als gesetzliche Abfertigung akzeptiert werden).
Das bisherige Anstellungsverhältnis wird im Zeitpunkt der Vorstandsbestellung (wohl einvernehmlich) beendet. Die gesetzliche Abfertigung fällt zu diesem Zeitpunkt an. Im Vorstandsvertrag kann da...