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ASoK 3, März 2006, Seite 098

Neue ASchG-Durchführungsverordnung

Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) mit Novellen der BauV und VGÜ

Dr. Renate Novak

1. Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)

Im Juni 2002 wurde vom Rat und dem Europäischen Parlament die Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer/-innen vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) als 16. Einzelrichtlinie zur Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG erlassen (Vibrationen-Richtline 2002/44/ EG). Im Februar 2003 folgte die Erlassung der Richtlinie zum Schutz vor der Gefährdung durch Lärm als physikalische Einwirkung (Lärmrichtlinie 2003/10/EG; 17. Einzelrichtlinie).

Mit der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), BGBl. II Nr. 22/2006, als Durchführungsverordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, erfolgte nun die Umsetzung der Vibrationen- und Lärmrichtlinie in das österreichische Arbeitnehmerschutzrecht.

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV) ist am in Kraft getreten, für die Musik- und Unterhaltungsbranche gilt eine Übergangsfrist bis . Die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) gilt in Arbeitsstätten, auswärtigen Arbeitsstellen und auf Baustellen i. S. d. ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/-innen während ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm und Vibrationen a...

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