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ASoK 3, März 2006, Seite 090

BAG-Novelle 2006 und Modularisierung der Lehrberufe

Dr. Manfred Pichelmayer

Mit der Novelle 2006 zum Berufsausbildungsgesetz (BAG) kommt die Modularisierung der Lehrlingsausbildung. Gleichzeitig wird die Zahl der Basislehrberufe von derzeit 256 deutlich sinken. Das Angebot an Lehrberufen wird dadurch übersichtlicher, die Mobilität erhöht.

Grundmodul - Hauptmodul - Spezialmodul

Die BAG-Novelle 2006 (BGBl. I Nr. 5/2006) bringt die Modularisierung der Lehrberufe. Jene Lehrberufe die als modulare Lehrberufe eingerichtet werden, müssen aus einem Grundmodul und zumindest einem Hauptmodul sowie zumindest einem Spezialmodul bestehen.

Die Module sind im Lehrvertrag festzulegen. Bei der Ausschöpfung der Gesamtausbildungsdauer von vier Jahren dürfen höchstens so viele Hauptmodule und Spezialmodule vermittelt werden, dass die Summe der zeitlichen Dauer des Grundmoduls und der einzelnen Hauptmodule sowie der einzelnen Spezialmodule vier Jahre nicht überschreitet.

Ausbildungsvorschriften

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat für die einzelnen Lehrberufe durch Verordnung Ausbildungsvorschriften festzulegen.

Die Ausbildungsvorschriften haben Berufsbilder zu enthalten. Diese sind nach Lehrjahren zu gliedern und haben die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die dem Lehrling zu vermitteln sin...

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