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Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung
• Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung (§ 18 Abs. 7 HbG)
, ARD 5642/6/2005.
Die Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung, dessen Dienstverhältnis noch dem HbG unterliegt, ist auch ohne Angabe von Gründen zulässig, wenn dem Hausbesorger die Weiterbenützung der bisherigen Dienstwohnung angeboten wird und die Wohnung für den Hausbesorger nicht nur objektiv zumutbar, sondern auch erschwinglich ist.
Anmerkung: Es ist also nicht erforderlich, dem Hausbesorger die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.