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Bauernsozialversicherung - neue Grenzen in der Option und deren praktische Auswirkung
Seit kann der Betriebsführer bekanntlich beantragen, dass anstelle des - vom Einheitswert abgeleiteten - Versicherungswertes als Beitragsgrundlage die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte heranzuziehen sind (Beitragsgrundlagenoption oder "große Option"). Ab 2006 wird nun aufgrund der Pensionsharmonisierung die Mindestbeitragsgrundlage in der bäuerlichen Pensionsversicherung in zwei Etappen reduziert. Es wird auch eine Widerrufsmöglichkeit der "großen" Option eröffnet. Für vollpauschalierte Landwirte gilt es zu beachten, dass sie einkommensteuerlich nur dann ihre Einkünfte nach den Bestimmungen der Teilpauschalierung ermitteln dürfen, wenn sie auch in der Sozialversicherung eine Beitragsgrundlagenoption vornehmen. Aufgrund der Reduktion des Durchschnittssatzes für alle vollpauschalierten Betriebe auf 39 % wird für manchen freiwillig zur Teilpauschalierung Optierenden die Rückkehr in die Vollpauschalierung wieder interessant.
Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage
Als Auswirkung der Pensionsharmonisierung wird die Mindestbeitragsgrundlage in der bäuerlichen Pensionsversicherung reduziert.
Die Absenkung erfolgt in zwei Etappen ab 2006, sodass im Jahr 2007 das einheitliche ...