Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsunfall grob fahrlässig verursacht?
Ob ein Arbeitsunfall durch grob fahrlässiges Verhalten des Unternehmers oder des "Aufsehers im Betrieb" verursacht worden ist, wird von den Gerichten im Einzelfall beurteilt
Die Frage, welcher Grad der Fahrlässigkeit bei einem vom Arbeitgeber oder dem "Aufseher im Betrieb" (mit)verursachten Arbeitsunfall gegeben ist, hat Auswirkungen auf die Schadenersatzpflicht des Schädigers - insbesondere bei Regressforderungen des Unfallversicherers -und ist entscheidend dafür, ob dem Geschädigten eine Integritätsabgeltung zu gewähren ist.
1. Gesetzliche Grundlage der Schadenersatzpflicht
Der mit "Einschränkung der Schadenersatzpflicht des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer bei Arbeitsunfällen (Berufskrankheiten)" betitelte § 333 ASVG sieht in Abs. 1 vor, dass der Dienstgeber dem Versicherten nur zum Ersatz des Schadens, der diesem durch eine Verletzung am Körper infolge eines Arbeitsunfalls oder durch eine Berufskrankheit entstanden ist, verpflichtet ist, wenn er den Arbeitsunfall (die Berufskrankheit) vorsätzlich verursacht hat.
Allerdings hat der Dienstgeber oder ein ihm gemäß § 333 Abs. 4 ASVG Gleichgestellter (= gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter des Unternehmers oder ein "Aufseher im Betrieb") den Trägern der Sozialversicherung alle nach dem ASVG zu gewährenden Leistungen - mit Ausnahme einer allfälligen Integritätsabgeltung, siehe unten - zu ersetzen, sofern er den Arbeitsunfa...