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OGH zur Kündigungsanfechtung von Topverdienern
Keine Sozialwidrigkeit trotz 40 % Einkommensnachteil
Der Oberste Gerichtshof hat sich im Herbst 2005mit der Kündigungsanfechtung eines weit überdurchschnittlich verdienenden, über 55-jährigen Piloten befasst. Er wies die Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit trotz 40%igen Gehaltsnachteils mit dem Hinweis auf die überdurchschnittlich hohe Betriebspension sowie dem Argument, dass dennoch keine wesentliche Interessensbeeinträchtigung und damit Sozialwidrigkeit der Kündigung vorliege, ab.
1. Sachverhalt
Der am geborene Kläger war bei der beklagten Fluglinie seit zunächst als Pilotenschüler und ab als Pilot für den Flugzeugtyp MD 80 beschäftigt.
Seit 1996 flog er die Flugzeugtypen Airbus A 340 und A 330 und war dadurch im Langstreckenbereich eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis gelangt der Kollektivvertrag für das Bordpersonal der AUA (im Folgenden KV-Bord) zur Anwendung. Der Kläger bezog zuletzt ein Gehalt von 13.276,56 Euro brutto (inklusive Flugzulage). Mit Schreiben vom , welches dem Kläger am zuging, sprach die Beklagte die Kündigung zum aus. Der Betriebsrat gab hierzu keine Stellungnahme ab.
Der Kläger hat mit der Beendigung des Dienstverhältnisses Anspruch auf Abfertigung in der Höhe eines Jahresgehaltes. Nach Ablauf des Abfe...