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Rückwirkung hinzu- und anrechnungsrechtlicher Bestimmungen nach dem ErbRÄG 2015 verfassungswidrig?
In der Praxis kann beobachtet werden, dass sich seit Inkrafttreten des ErbRÄG 2015 mit Fälle häufen, die nach alter Rechtslage bereits anrechnungsfrei waren, insb wegen Pflichtteilsverzichts des Geschenknehmers, nach den Übergangsbestimmungen zum ErbRÄG 2015 aber wieder hinzu- und anrechnungsverfangen wurden. Es kommen insb zwei Sachverhaltsvarianten in Betracht, bei denen mit diesem Beitrag untersucht wird, ob eine derartige Rückwirkung der hinzu- und anrechnungsrechtlichen Bestimmungen verfassungskonform ist.
Einerseits geht es um die Hinzu- und gegebenenfalls Anrechnung von – nach alter Rechtslage bereits anrechnungsfreien – Schenkungen (§§ 782, 787 ABGB nF) zur Berechnung der Verlassenschaft und Ermittlung der Pflichtteile.
Andererseits kann einen Geschenknehmer die Haftung nach § 789 ABGB nF treffen („Geschenknehmerhaftung“), wenn er abstrakt pflichtteilsberechtigt ist und das Geschenk nach altem Recht mangels konkreter Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers bereits anrechnungsfrei war. Insofern ist dieser Beitrag, mit dem aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die erste Fragestellung behandelt wird, gleichsam eine eingehendere Erörterung bereits aufgeworfener Hinz...