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Sonderzahlungen und entgeltfreie Zeiten
Der VwGH nähert sich deutlich der Auffassung des OGH an
Bereits seit einigen Jahren vertritt der OGH die Auffassung, dass mangels gegenteiliger Regelung im Kollektivvertrag Sonderzahlungen während entgeltfreier Zeiten nicht zustehen. Diese Rechtsmeinung wurde vom VwGH nicht geteilt und hat daher zu einander widersprechenden Ergebnissen im arbeits- bzw. beitragsrechtlichen Bereich geführt.
1. Rechtsauffassung des OGH
Der Anspruch auf Sonderzahlungen ist nicht gesetzlich geregelt. Rechtsgrundlage eines Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen ist in der Regel der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag. Die gesetzlichen Bestimmungen im § 16 AngG und im § 19d Abs. 4 AZG setzen einen Anspruch auf Sonderzahlungen voraus und begründen diesen daher nicht.
Das vom Arbeitgeber für die Arbeitsleistungen zu bezahlende Entgelt umfasst jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Demnach sind die Sonderzahlungen als Entgelt anzusehen. Aus dem Entgeltcharakter der Sonderzahlungen folgt, dass sie mangels gegenteiliger Vereinbarungen nicht für solche Zeiten gebühren, für die vom Arbeitgeber kein Entgelt zu entrichten ist.
Aus dem bloßen Fehlen von ausdrücklichen Regelungen im jeweiligen Kollektivvert...