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ASoK 12, Dezember 2005, Seite 406

OGH: Entlassung / Nebenbeschäftigung

1. Der Tatbestand des § 27 Z 1 AngG ist nicht verwirklicht, wenn eine Arbeitnehmerin ihre gelegentliche Nebenbeschäftigung im Ausmaß von wenigen Stunden ein- bis zweimal monatlich zwar nicht gemeldet hat, andererseits aber auch ihre Mitteilung, die Berechtigung zur freiberuflichen Tätigkeit erworben zu haben, ohne Reaktion und Nachfrage seitens des Arbeitgebers zur Kenntnis genommen wurde.

S. 4072. Dies gilt auch dann, wenn die einstündige Nebentätigkeit während des Krankenstandes ausgeübt wurde, die Arbeitnehmerin diesen Einsatz mit ihrem Arzt abgesprochen hat und nicht festgestellt werden konnte, dass dadurch eine Verzögerung des Heilungsverlaufes ausgelöst wurde. - (§ 27 Z 1 AngG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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