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Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG und das APG sowie das B-KUVG, das BPGG und das AlVG 1977 geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 - SVÄG 2005; 22. GP, 1111 BlgNR, AB 1132)
Das SVÄG 2005 wurde am im Plenum des Nationalrates beschlossen und beinhaltet u. a. die 65. Novelle zum ASVG, 31. Novelle zum GSVG, 31. Novelle zum BSVG, die 1. Novelle zum APG sowie die 34. Novelle zum B-KUVG.
Schwerpunkte sind die Schaffung einer begünstigenden Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, die Ermöglichung der Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung sowie die Ermöglichung der Zurechnung von Beitragsgrundlagenteilen aus bäuerlicher Nebentätigkeit zugunsten mitarbeitender Angehöriger. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen und Rechtsbereinigungen vorgesehen.
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
1. Ausnahme von Praktikantinnen und Praktikanten von der Vollversicherung nach dem ASVG (Außerkrafttreten des § 4 Abs. 1 Z 11 ASVG mit Ablauf des ):
Gemäß § 4 Abs. 1 Z 11 ASVG sind SchülerInnen und Studierende, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische S. 369Tätigkeit ausüben, vollversichert, soweit sie nicht schon als DienstnehmerInnen oder als Lehrlinge der Vollversicherung unterliegen. Die Bestimmungen über diese besondere Vollversicherung sollen aufgehoben werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass für Praktikantinnen und Praktikanten...