Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kommunalsteuerbefreiung einer Pensionsabfindung auch ohne "Übertritt in den Ruhestand"
• Kommunalsteuerbefreiung einer Pensionsabfindung auch ohne "Übertritt in den Ruhestand" (§ 5 Abs. 2 lit. a und b KommStG; § 67 Abs. 8 lit. e EStG)
, ARD 5599/13/2005.
Für die Kommunalsteuerbefreiung einer Pensionsabfindung ist es nicht erforderlich, dass der Dienstnehmer nach der Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht.