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Update Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (LFBAG)
BGBl. I Nr. 46/2005 schafft u. a. die Grundlage für die integrative Berufsausbildung für benachteiligte Personen. Im Zuge der parlamentarischen Behandlung wurde für Herbst 2007 eine Evaluierung dieser Bestimmungen festgelegt.
Anlässlich der Novelle zum LFBAG erfolgte eine Novelle des Bundesgesetzes betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen (BGBl. I Nr. 47/2005), wodurch einerseits eine Berufsschulpflicht, andererseits ein Recht auf den Berufsschulbesuch für bestimmte, mit der Teilqualifizierung in untrennbaren Zusammenhang stehende, Ausbildungsinhalte normiert wurde.