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Pauschale Reisevergütungen bei freien Dienstnehmern beitragspflichtig
• Pauschale Reisevergütungen bei freien Dienstnehmern beitragspflichtig (§ 49 Abs. 3 Z 1 und Z 20 ASVG)
.
Der VwGH hat entschieden, dass pauschalierte Reisevergütungen (KM-Gelder, Tages-/
Nächtigungsgelder) bei freien Dienstnehmern nicht als beitragsfrei anzuerkennen sind. Beitragsfrei können nur Ersätze für Auslagen sein, die durch Belege nachgewiesen sind. Die Entscheidung widerspricht der bisher herrschenden Praxis.
Der VwGH legt das Gesetz aus, wie es immer schon auszulegen gewesen wäre. Das heißt, diese Rechtsauslegung ist auch für vergangene Zeiträume zu beachten. Das würde bedeuten, dass man rückwirkend Aufrollungen machen müsste. Dem Vernehmen nach wendet die Sozialversicherung das VwGH-Erkenntnis aber erst ab Veröffentlichung, somit ab Mai 2005, an (vgl. www.lvaktuell.at; News vom ).
Insgesamt gilt nach wie vor die Empfehlung, keine Reisevergütungen an freie Dienstnehmer zu bezahlen, weil dies mancherorts sogar als ein Indiz für ein echtes Dienstverhältnis angesehen wird. Diese Empfehlung gilt nun umso mehr, weil ein getrennter Ausweis von Entgelt und pauschalierten Reisevergütungen keine Beitragsersparnis mehr bringt.