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ASoK 7, Juli 2005, Seite 214

Kündigung und Nichtverlängerungserklärung

Eine Nichtverlängerungserklärung ist keine Kündigung

Dr. Christian Kuhn

Die Frage, ob die Nichtverlängerungserklärung bezüglich eines Dienstverhältnisses einer Kündigung gleichzustellen ist, beschäftigt den Obersten Gerichtshof immer wieder. In nunmehr gefestigter Rechtsprechung wird vom Obersten Gerichtshof judiziert, dass eine Nichtverlängerungserklärung einer Kündigung nicht gleichzustellen ist.

1. Nichtverlängerungserklärungen

In befristeten Dienstverträgen finden sich gelegentlich so genannte Nichtverlängerungserklärungen. Demnach verlängert sich das ursprünglich auf bestimmte Zeit abgeschlossene Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn kein Vertragspartner dem anderen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erklärt, das Vertragsverhältnis über die Befristung hinaus nicht fortsetzen zu wollen. Den hier insbesondere zu besprechenden beiden Entscheidungen lagen folgende Formulierungen von Dienstverträgen zugrunde:

• "Erklärt jedoch kein Vertragspartner dem anderen bis spätestens , das Vertragsverhältnis über den hinaus nicht fortsetzen zu wollen, so verlängert sich das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit."

• "Das Dienstverhältnis beginnt am und ist bis befristet. Sofern nicht bis zu diesem Zeitpunkt einer der Vertragsteile dem anderen eine entsprechen...

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