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ASoK 6, Juni 2005, Seite 211

OGH: Personenschäden im Arbeitsverhältnis

1. Eine analoge Anwendung des EKHG auf Pistengeräte kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Gefahrensituation des allgemeinen Verkehrs nicht vorlag.

2. Das Zessionsprivileg des Arbeitskollegen bei bloß leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich im Gegensatz zu § 333 ASVG nicht auf den Arbeitsunfall bzw. die Berufskrankheit, sondern bezieht sich auf den Versicherungsfall.

3. Für ein von vornherein auf Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit eingeengtes Verständnis des Begriffes Versicherungsfall bietet der Gesetzeswortlaut keine zwingende Grundlage. Vom Erfordernis eines Konnexes des Versicherungsfalles zur betrieblichen Tätigkeit kann jedoch nicht abgesehen und die Haftungsbefreiung für Arbeitskollegen immer schon dann für gegeben erachtet werden, wenn sich im Zuge irgendeines betriebsfernen, privaten Schadensfalles herausstellen sollte, dass die Beteiligten zufällig beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Ist aber der Konnex zur betrieblichen Tätigkeit gegeben, dann kommen auch andere Versicherungsfälle als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, aufgrund deren von einem Sozialversicherungsträger Leistungen erbracht werden, also etwa aus der Krankenversicherung, als Grundlage einer Legalz...

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